Gemeinnützigkeit

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Die Mittel der Stiftung werden nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet.

Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe des im Lande Hessen geltenden Stiftungsrechts.